Ist die Erbschaftsteuer eine Dummensteuer?

Ist die Erbschaftssteuer vermeidbar?

 

Alle Prognosen und Statistiken sagen, das Volumen der Erbschaftsteuer  wird in den nächsten Jahren weiter massiv steigen – und zwar unabhängig vom Ausgang des Urteils des Bundesverfassungsgericht, welches eher den betrieblichen Teil betrifft und mich hoher Wahrscheinlichkeit zu einer weiteren Steuerverschärfung führen wird.

 

Diese Statistik lässt sich auch durch Praxiserfahrung belegen. In der Regel kümmern sich leider viel zu wenig Menschen darum, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tode geschieht. Ein Stück weit herrscht die Meinung vor, nach mir die Sintflut, die Erben können dann ruhig die Erbschaftsteuer bezahlen, sie bekommen ja auch einen Gegenwert, manchmal ist es die Angst, im Alter nicht mehr genug zum Leben zu haben oder einfach schlicht Entscheidungsschwäche, wer was erben soll.

Ich möchte hier mit Beispielen aus meinem Kanzleialltag aufzeigen, welche Entscheidungen  oder  auch Nichtentscheidungen-  welche Konsequenzen haben können:

 

Fall A: sehr erfolgreiches Unternehmerehepaar, die Firma ist verkauft, die Familie hat schon immer als Geldanlage auf Mehrfamilienhäuser in der Stadt gesetzt und ist damit bis heute gut gefahren. Es gibt das sogenannte Berliner Testament, das heißt die Eheleute setzten sich bis jetzt gegenseitig als Alleinerben ein.

Die geschätzte Berechnung auf den Todesfall ergab hier eine Erbschaftsteuer von rund 950 Teuro, es war klar, das würden die Kinder nicht aus dem Barvermögen bezahlen können.

 

Wir haben nun die Immobilien teilweise an die  vier Kinder übertragen, den Eltern den Nießbrauch vorbehalten die Enkelkinder mit Geld zum Studieren ausgestattet und noch Korrekturen an den anderen Immobilien vorgenommen.

Notarkosten etwas 10 Teuro, wenn die Senioren nun noch 10 Jahre leben – was wir alle hoffen-  dann wird zum Schluss eine Erbschaftsteuerbelastung bei unveränderten Rechtslage und unveränderten Steuersätzen von rund 50 Teuro sein.

 

Fall B: Eine 65 jährige Dame D  kommt zu mir in die Kanzlei, sie  hat von Ihrer Tante  T geerbt, die 85 jährige verstorben ist, die Tante wiederum hat einen Großteil Ihres Geldes wiederum von Ihrem Bruder B geerbt, der nun gerade mal fünf Jahre 90jährig verstorben ist.

Das bedeutet nun leider, dass die Erbschaftsteuer auf beide Erbfälle zu bezahlen ist. Hätte Bruder B das Vermögen nicht alleine auf T übertragen, sondern gleich D und die Kinder der D mitberücksichtigt, wäre das Vermögen mindestens in Höhe der Freibeträge direkt  verteilt worden, die Steuer auf einen Erbgang wäre vermieden worden.

Gerade in unserer Gesellschaft ist vor allem im hochbetagten Alter zu überdenken, ob die Erbfolge, die vielleicht schon mehrere Jahrzehnte gewählt ist so noch Sinn macht.

Tipp: Überdenken Sie Ihr Testament und die sich daraus ergebenen Steuerfolgen alle 5 Jahre.

 

Über Martina Zimmermann-Brase

Martina Zimmermann-Brase ist Partnerin der Steuerberatung Zimmermann-Brase + Partner mbB Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V. Die Kanzlei wurde 1991 in Pfinztal gegründet. Aktuell finden Sie uns in Berghausen und in Karlsruhe- Neureut. Unter Motto: "Wir sichern gemeinsam Erfolg", steht für individuelle Beratung, der Mandant, also Sie, stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig.